1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verwalter des Feriendorfes Freilingen, Freilinger Bruch, nur im Auftrag und für Rechnung der Ferienhausbesitzer als Vermittler tätig ist. Die Verwaltung vermittelt zwischen diesen und dem Mieter das Mietverhältnis und die jeweils vereinbarten Leistungen.
2. Das Mietverhältnis umfasst das ganze Ferienhaus mit allem was dazu gehört.
3. Das Ferienhaus darf höchstens bis zu der im Mietvertrag genannten Personenzahl belegt werden. Erscheint der Mieter mit mehr Personen als im Vertrag angegeben, so kann der Verwalter den nicht angemeldeten Personen den Zutritt verwehren. Sollte sich aus irgendwelchen Umständen eine Erhöhung der Personenzahl ergeben, so kann sie nur im Rahmen der Aufnahmekapazität mit Genehmigung des Verwalters erfolgen.
4. Der Mieter erkennt mit Unterzeichnung des Mietvertrages die bestehende Feriendorfordnung an.
5. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietvertragskopie innerhalb von einer Woche nach Zustellung unterschrieben an die Verwaltung des Feriendorfes zurückzusenden, und die Zahlungen zu den angegebenen Terminen zu leisten. Erfüllt der Mieter seine Verpflichtungen nicht, oder nicht rechtzeitig, so ist der Vermieter berechtigt, über das Ferienhaus anderweitig zu verfügen.
6. Der Mieter kann den Mietvertrag nur bis 30 Tage vor dem Mietbeginn kündigen. Die Anzahlung verfällt in diesem Falle. Bei späterem Rücktritt ist die gesamte vereinbarte Mietsumme zu bezahlen. Kann das Ferienhaus für die Mietzeit zu gleichen Bedingungen anderweitig vermietet werden, so verliert der Mieter lediglich die 25%-ige Anzahlung. Stellt der Mieter zugleich mit seinem Rücktritt einen Ersatzmieter, der in die vollen Rechte und Pflichten des Mieters eintritt, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € zu zahlen.
7. Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos in Fällen höherer Gewalt z. B. Unwetter, Streik, Krieg, usw. kündigen. Schadensansprüche des Mieters gegen den Vermieter sind ausgeschlossen.
8. Der Mieter hat das Ferienhaus und das darin vorhandene Inventar pfleglich zu behandeln. Die Betten dürfen nicht ohne Bettwäsche benutzt werden. Der Verwalter ist zur Kontrolle angewiesen. Wir bitten um Verständnis.
9. Der Mieter verpflichtet sich, alle während seiner Mietzeit entstandenen Schäden zu ersetzen. Der Beweis, dass ihn oder ihn begleitende Person kein Verschulden trifft, obliegt ihm. Er übernimmt die Haftung für verschuldensunfähige Kinder. Evtl. Ansprüche aus Schäden an eingebrachtem Gut der Gäste sind angeschlossen.
10. Haustiere dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters gehalten werden. Für auftretende Schäden haftet der Tierbesitzer.
11. Der Verwalter in Vertretung der Ferienpark Freilingen GmbH und Co KG ist Herr Oliver Reinking, Feriendorf,
Tel: 02697 / 76 25, Fax: 02697 / 75 26.
Bei Ankunft werden Sie höflich gebeten, sich dort zu melden und sich mit Ihrem Mietvertrag auszuweisen. Beim Empfang der Schlüssel ist ein Betrag von 100,- € zu hinterlegen, der bei ordnungsgemäßer Übergabe des Ferienhauses und der Schlüssel rückerstattet wird. Andernfalls kann dieser Betrag zur Behebung angerichteter Schäden einbehalten werden, wobei eine Nachforderung nicht ausgeschlossen ist, wenn die Kosten höher sind.
12. Anstößiges Verhalten, Nichteinhaltung der Feriendorfordnung oder Nichtausführung von Anordnungen des Verwalters, die zur Sicherung der ordnungsgemäßen Benutzung des Ferienhauses und der Allgemeineinrichtung dienen, können zur sofortigen Beendigung des Mietvertrages führen. Ersatzansprüche des Mieters, auch wegen teilweiser Rückzahlung der Miete, bestehen in diesem Falle nicht.
13. Nebenkosten für Heizung, Strom und Wasser sind vom Mieter selbst zu tragen.
14. Bett-, Tischwäsche und Handtücher sind vom Mieter zu stellen.
15. Die Reinigung des Ferienhauses wird durch die Verwaltung nach Auszug des Mieters veranlasst. Auch Zwischenreinigungen sind möglich. Die Endreinigung beträgt 50,- €, sofern sie nicht in pauschalen Mietpreis abgegolten ist.
16. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Mieter kommt der Mietvertrag rechtswirksam zustande.
17. Auf dem Feriengelände beginnt die Platzruhe um 22.00 Uhr und dauert bis 6.00 Uhr früh. Während dieser Zeit dürfen keine Fahrzeuge des Feriendorf befahren. Dies gilt ebenfalls für die Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Fahrzeuge dürfen im Feriendorf nur im Schritttempo fahren. Am Haus darf nur ein Fahrzeug abgestellt werden.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Blankenheim / Eifel oder den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend.