Sehr geehrte Ferienhausbesitzer,
wir bitten die im Bebauungsplan geregelten Bauvorschriften für das Feriendorf zu befolgen.(Auszug siehe unten) Bei Nichteinhaltung droht ein Vorgehen der Bauaufsichtsbehörde Euskirchen. Es finden regelmäßige Kontrollen statt!
Beachten Sie ferner die Einhaltung der nötigen Grenzabstände.
Gartenhäuser über 7,5 m² Grundfläche müssen 3 m Abstand zur Grenze haben.
Freistehende Bäume sollten mindestens 1,5 m, Hecken mindestens 0,5 m Freiraum zur Grenze haben. Bei Bepflanzungen auf der Grenze ist das Einverständnis beider Anlieger erforderlich.
Wir bitten diese Abstände unbedingt bei Neubepflanzungen zu berücksichtigen.
Die Verwaltung, Mai 2003
Textliche Festsetzung
Planungsrechtliche Festsetzung:
Ziff. 1) Innerhalb der überbaubaren Flächen sind Nebenanlagen
- ein Carport bis zu 6,00 m Länge und 3,00 m Breite und max. 2,50 m Höhe (über natürlicher Geländeoberfläche)
- ein Geräte- und Abstellraum bis max. 15 m ³ umbauter Raum (Dachvorsprünge zählen mit!) mit max. 2,40 m Höhe (über natürlicher Geländeoberfläche)
zulässig.
Gestalterische Festsetzung:
Ziff. 2) Dachaufbauten (aufgesetzte Giebel, Gauben), Dacheinschnitte
Je Gebäude ist
b) ein aufgesetzter Giebel (Dachgaube/ausbau), Höhe ab Oberkante Rohfußboden Erdegeschoss max. 2,30 m, Breite max. 4,00 m (Anordnung des aufgesetzten Giebels: Bündig mit der Außenwand und einem senkrecht gemessenen Mindestabstand des Dachanschlusses zum First von 2,00 m)
zulässig.
Dacheinschnitte sind nicht zulässig.
Ziff. 3) Die Dacheindeckung darf nur dunkelfarbig erfolgen
Auszug aus dem Bebauungsplan 7b